Herford, 10. Sept. 2009 Scheffer: „Die Willensbildung wird durch das amtliche Verschweigen wahlrelevanter Sachverhalte betroffen!„
Bei der der heutigen Presse zu entnehmenden Stellungnahme Bruno Wollbrinks zur von diesem eingeräumten bewussten „Informationssperre“ hinsichtlich der künftigen Nutzung der Elverdisser Ehrler-Liegenschaften dürfte es sich – auch sprachlich – eher um eine Stellungnahme des Pressesprechers des Bürgermeisters handeln?
In jedem Fall scheint die absolut begründete Kritik an der Vorgehensweise des Verwaltungschefs und dessen Behörde nicht verstanden worden zu sein?
Schließlich hat der Bürgermeister bereits in seinen ersten Stellungnahmen sehr deutlich eingeräumt, dass er im vorliegenden Fall einen ebenso mit Spannung erwarteten, wie täglich nachgefragten und damit wahlrelevanten behördlichen Verwaltungsakt – mit Rücksicht auf die anstehende Kommunalwahl – bewusst verschwiegen habe.
Wollbrink glaubt jedoch, sein vorsätzliches Fehlverhalten mit folgender Begründung kompensieren zu können: „Es wäre der Verdacht aufgekommen, dass ich wenige Tage vor der Wahl noch ein Wahlgeschenk an die Bürgerinnen und Bürger in Elverdissen hätte verteilen wollen. Das halte ich allein aus integrationspolitischen Gründen für nicht vertretbar. Wenn jemand mir trotzdem vorwirft, ich hätte die Entscheidung verzögert, nehme ich das gern auf meine Kappe“.
In dem Zusammenhang drängt sich natürlich gleichsam die Frage auf, welche Wählerinnen und Wähler Wollbrink und/oder der SPD angesichts des negativen Bescheides nicht gewählt hätten?
Ganz gleich, wie man die Dinge hinzureden versuchen mag. Was bleibt, ist der bestätigte Umstand, dass es dem Verwaltungschef darum ging – so oder so – Einfluss auf das für den Fall der Verlautbarung des in der Bevölkerung mit Spannung erwarteten Bescheides kalkulierte Wählerverhalten auszuüben.
In dem zitierten Urteil BVerwG 8 C 14.02 geht es darum, dass der Grundsatz der Freiheit der Wahl die Wählerinnen und Wähler vor Beeinflussungen schützen soll, die geeignet sind, ihre Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen.
Der heute erschienenen „Stellungnahme“ des amt. Bürgermeisters, oder seines Pressesprechers ist leider zu entnehmen, dass dies nicht verstanden worden ist, bzw. werden soll?
Noch einmal: Es geht hier nicht etwa um persönliche Befindlichkeiten. Hier geht es einmal mehr um die vorsätzliche gezielte Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Wählerinnen und Wähler Herfords.
Dem ohnehin strapazierten Vertrauen in Rat und Verwaltung ist das abträglich.
Das viel beschworene Wort „Transparenz“ möge zum „Unwort“ mutieren. Gleiches gilt für die Vokabel „Bürgerkommune“, was auch immer Bürgermeister und Teile der Verwaltungsspitze darunter verstehen, bzw. damit assoziieren wollen.
Heinz-Günther Scheffer
UWG „Liste 2004 – Initiative für Herford„