Herford, 27.06.2011 Kreis Herford fordert Nachbesserung/Grüne im Recht
von BARBARA GLOSEMEYER, Neue Westfälische
Die Stadt Herford muss nun schon zum 1. Januar 2012 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer erhöhen. Dazu wurde sie vom Kreis Herford als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14. Juni aufgefordert. Der Kreis gibt damit einem Antrag der Bündnisgrünen Recht.
Die Grünen hatten rechtliche Bedenken gegen den von CDU und SPD Ende Mai im Stadtrat verabschiedeten Haushaltsplan und deshalb Landrat Christian Manz (CDU) zu einer kritischen Überprüfung aufgefordert.
Sie sahen einen Verstoß gegen geltendes Recht, da eine Erhöhung der Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer gegen den Vorschlag der Verwaltung von CDU und SPD abgelehnt worden war, die daraus resultierenden Ertragsansätze jedoch nur für 2011, nicht aber für die Folgejahre herabgesetzt wurden. So wurde in der mittelfristigen Finanzplanung mit Erträgen geplant, die gar nicht beschlossen worden waren.
Deshalb muss nun nachgebessert werden und die Anhebung der Steuern verbindlich schon ab 2012 erfolgen. Das geht aus der Vorlage für die Ratssitzung am 8. Juli hervor. Darin schlägt die Verwaltung – entsprechend der Aufforderung des Kreises – vor, die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) von 200 auf 227 v. H., die Grundsteuer B (für Grundstücke) von 381 auf 420 und die Gewerbesteuer von 403 auf 425 zu erhöhen. Außerdem weist die Verwaltung darauf hin, dass selbst mit der Erhöhung ab 2012 die Hebesätze in Herford im Durchschnitt immer noch niedriger seien als die anderer Städte vergleichbarer Größenordnung in Nordrhein-Westfalen.