Duisburg, 29. Juli 2010 Es ist vermutlich nicht nur der Glaube an die eigene Unschuld, der Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) an seinem Amt festhalten lässt. Ein Rücktritt würde den 55-Jährigen finanziell teuer zu stehen kommen.
Das Landesbeamtengesetz sieht einen Rücktritt aus politischen Gründen nicht vor. Sauerland müsste einen Antrag auf Entlassung stellen. Wer das aber tut, „verliert sämtliche Ansprüche auf Dienstbezuge und Versorgung“, erklärte gestern Heinz Wirz, Justiziar des nordrhein-westfälischen Steuerzahlerbundes, gegenüber der „Neuen Presse“ (Freitagsausgabe).
Verloren wären damit auch die Pensionsansprüche, die sich Sauerland vor der Wahl 2004 in langen Jahren als Oberstudienrat im benachbarten Krefeld erworben hat. „Das ist knallhart“, so Wirz.
Der dann Ex-Beamte würde lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein herber Verlust für Duisburgs OB, der als B10-Beamter ein Grundgehalt von 10.582,30 Euro (plus Zulagen) bezieht, für 2009 zusätzliche Nebeneinkünfte von 16.100 Euro im Jahr angab und zudem rund 50 zum Teil gut dotierte Mandate in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten sowie Verbänden und Vereinen wahrnimmt.
Erhalten blieben ihm die Pensionsansprüche nur, wenn er die Amtszeit (bis 2014) beendet oder abgewählt wird. Das bereiten gerade Duisburgs Linke vor. Ratsfraktionschef Hermann Dierkes hat gestern alle Ratsmitglieder in persönlichen Schreiben um Unterstützung gebeten und will für September eine Rats-Sondersitzung beantragen.
Eine Abwahl müssen mindestens 50 Prozent der gewählten Ratsmitglieder beantragen, ein Beschluss darüber benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit (in Niedersachsen: 3/4). Die Entscheidung fällen dann die Bürger.
Quelle: „Neue Presse„