WDR, 15.03.2011 Landesregierung verliert Verfassungsstreit
Schwere Schlappe für Rot-Grün in NRW: Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat den Nachtragshaushalt 2010 der Landesregierung gekippt. Der Etat sei nichtig, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Gericht gab damit einer Verfassungsklage von CDU und FDP statt. Die beiden Oppositionsparteien hatten geklagt, weil sie den erst im Dezember vom Landtag verabschiedeten Nachtragshaushalt für verfassungswidrig halten. Rot-Grün hatte die Verschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro erhöht. Nachdem das Gericht im Januar eine einstweilige Anordnung gegen neue Kredite erlassen hatte, senkte die Minderheitsregierung die Nettoneuverschuldung auf 7,1 Milliarden Euro.
Die CDU forderte die Landesregierung auf, nun unverzüglich einen verfassungsgemäßen Etat für 2011 vorzulegen. Die rot-grüne Minderheitsregierung sei nun des Verfassungsbruchs überführt, kommentierte der Vorsitzende der NRW-CDU, Bundesumweltminister Norbert Röttgen, das Urteil aus Münster. Als erste Regierungschefin habe Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) „Verschuldung ausdrücklich zu ihrem Regierungsprinzip erklärt“, kritisierte Röttgen in einer Mitteilung. Diesen Politikansatz müsse sie nun aufgeben.
Achte Landtagswahl im Superwahljahr!
Das Urteil könnte zu Neuwahlen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland führen. Die SPD hat einen erneuten Urnengang bereits für den Fall angedroht, dass die CDU auch gegen den Haushalt 2011 klagt. Es wäre die achte Landtagswahl im Superwahljahr 2011. Es käme dann zum Duell zwischen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihrem CDU-Herausforderer, Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Laut übereinstimmenden Umfragen könnte die seit 2010 amtierende rot-grüne Minderheitsregierung bei einem vorzeitigen Urnengang auf eine klare Mehrheit im Landtag hoffen.