Herford, 10. Juli 2012 „Für die Erhaltung und Nutzung des Speichers liegen städtebauliche Gründe vor.“ (siehe auch Ein Denkmal für wen?)
Die Tagesordnung zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Herford am 05. Juli 2012 sah u.a. unter TOP A.14 die Entscheidung über folgende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung vor:
Beschlussvorlage:
„Der Bau- und Umweltausschuss (Denkmalausschuss) der Stadt Herford beschließt gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 01. März 21980 (GW S. 226 / SGV NW 224), in Kraft getreten am 01. Juli 1980, den ehemaligen Getreidespeicher Goebenstraße 64 in die Denkmalliste der Stadt Herford einzutragen.“
Nachdem der städt. Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm, Abteilungsleiterin Elke Verfürth und der stv. Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Udo Freyberg (SPD), die rechtlichen Zwänge sowie die bereits per 29. Mai 2012 erfolgte Weisung des Kreises Herford auf Eintragung des Getreidespeichers in die Denkmalliste aufgezeigt hatten, entspann sich zu dem TOP erneut eine ebenso lebhafte wie kontroverse Debatte.
Schließlich fasste der Ausschuss den Beschluss, die „Entscheidung“ bezüglich der Eintragung zu vertagen. Eine „Entscheidung“ soll nun in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13. Sept. 2012 fallen.
Dabei ist es unerheblich, ob der Bau- und Umweltausschuss der Eintragung zustimmt, oder diese ablehnt. Lehnt er ab, erfolgt die Unterschutzstellung gleichwohl. So sieht es das Denkmalschutzgesetz vor.
Nach erfolgter Eintragung hat der Grundbucheigentümer, in diesem Fall die Herforder Unternehmerfamilie Zill, die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Während der Debatte zeigte Ratsmitglied Heinz-Günther Scheffer (FREIE WÄHLER „Liste 2004“) erneut die „Historie“ auf. Nach der Einreichung des Abbruchantrags für den Speicher sowie Presseveröffentlichungen im Herbst 2010 zu der angestrebten künftigen Nutzung ist bei der Denkmalbehörde – „von heute auf morgen“ – ein Bürgerantrag einer auswärtigen Bürgerin auf Eintragung des Getreidespeichers in die Denkmalliste eingegangen.
Die Beteiligung der Oberen Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster hat sogleich zu deren Befassung geführt, in deren Rahmen am 17. November 2010 eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat. Bereits am 04. Febr. 2011 lag der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Herford die „Denkmalwertbegründung“ Herrn Dipl.-Ing. Christian Hoebels vom LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen vor.
Die Begründung führt zurück in die NS-Zeit. Per 20. Januar 1939 ist der damalige Bauantrag für den Getreidespeicher bei der Stadt Herford eingegangen. Die Begründung für eine rasche Bearbeitung stellt prompt auf Adolf Hitlers „Vierjahresplan“ ab. Das zu errichten gewünschte Gebäude sollte „der Lagerung von Getreide für die Reichsernährungsgesellschaft“ dienen.
Heute ist das dem Verfall preisgegebene Gebäude nicht mehr nutzbar. Dem aus Eisenbeton errichteten Gebäude eine alternative Nutzung zuzuordnen, scheitert unter anderem an der nicht mehr zeitgemäßen zweckgebundenen Konstruktion des Gebäudes als Getreidespeicher sowie spätestens an der Wirtschaftlichkeit.
Der in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05. Juli 2012 anwesende Grundbucheigentümer Zill bestätigte die Ausführungen Scheffers, der den Ausschuss zuvor in seiner Stellungnahme aufgefordert hatte, dem Eigentümer zur Seite zu stehen, wenn es gelte, den Denkmalschutz in diesem konkreten Fall abzuwenden.
Dies auch, zumal die Grundbesitzung „Goebenstraße 64“, nachdem das von einer auswärtigen Bürgerin angestoßene Verfahren angelaufen ist, bereits „blockiert“ und damit nicht mehr vermarktbar ist. Das gut aufgestellte Unternehmen der Familie Zill wollte den Betriebshof veräußern, um den stark expandierenden Betrieb an geeigneter Stelle entsprechend zeitgemäßer Erfordernisse neu zu errichten.