Herford, 16. Juli 2009 Ein Appell – aber an wessen Gewissen?
„Zwei Seelen wohnen ach in meiner Brust!“ So die gestrige Aussage eines Kirchenmannes, der per letztwilliger Verfügung – im Pensionsalter – einer der Sachwalter der Interessen Dieter Ernstmeiers geworden ist.
Ich gehöre zu denen, die Dieter Ernstmeier noch persönlich gut kannten. Seit 1991 sind wir gemeinsam für Herfords Stadtgeschichte und Stadtbildpflege eingetreten. Damals war der heutige Beirat für Stadtbildpflege noch ein „richtiger“ Ausschuss mit Jochen Pawlitz (CDU) als Ausschussvorsitzendem an der Spitze.
Als eingangs der Ratsperiode 1999-2004 schließlich – in politisch motivierter neuer Besetzung – ein „Beirat für Stadtbildpflege“ installiert wurde, waren Dieter Ernstmeier und ich wieder mit dabei. Anlässlich dessen Gründung wurden wir beide Mitglieder des Geschichtsvereins. Das zu meiner „Legitimation“, die aktuell keimende Situation beurteilen zu können und zu dürfen.
Dieter Ernstmeier war sowohl verantwortlich fühlender und lebender ortsansässiger Unternehmer als auch großzügiger „leiser“ Spender und Schenker gegenüber „seiner“ Stadt Herford. Besonders großzügig zeigte er sich auch in Richtung der Interessen der örtlichen evangelischen Kirche.
Aus seinem Herforder Geschichtsbewusstsein heraus war es stets einer der Herzenswünsche Dieter Ernstmeiers, dass sich Herford endlich seiner wirklich einmaligen(!) Stiftsgeschichte besinnen möge.
Dieses „Alleinstellungsmerkmal“ allein würde in vielen Städten Anlass genug sein, daraus u.a. eine werbewirksame touristische Attraktion herzuleiten und es zu einem attraktiven „weichen Standortfaktor“ auszubauen. Mir fiele niemand ein, der daran nicht – direkt oder auch nur indirekt – positiv partizipieren würde.
Als Dieter Ernstmeier sein Ende fühlte, hat er uns die Verwirklichung dieser Herzensangelegenheit testamentarisch hinterlassen und mit seinem großherzigen Vermächtnis gleichermaßen den Grundstein gelegt. Gut und gerne erinnere ich mich an die letzten persönliche Gespräche mit Dieter Ernstmeier.
Da sich die Veranwortlichkeit von Rat und Verwaltung gegenwärtig offensichtlich darin erschöpft, es allein dem Herforder Geschichtsverein zu überlassen, für das Anliegen „Zeigen der einmaligen Herforder Stiftsgeschichte“ kämpfen zu müssen, treten wir bezüglich der Realisierung der Herausforderung leider weiterhin auf der Stelle.
Mehr noch: Da Vertreter der Dieter-Ernstmeier-Stiftung und Mitglieder des Geschichtsvereins teilweise personenidentisch sind, schielt man als Stiftungsmitglied ausgerechnet auf die derzeit verfügbaren(?) Mittel des Herforder Geschichtsvereins zur Realisierung des stiftsgeschichtlichen Museums, um damit – für den Fall der Fälle – die Unternehmen der Ernstmeier-Gruppe stützen zu wollen.
Bezüglich der übrigen Zuwendungen in Höhe mehrerer Millionen aus dem Vermächtnis Dieter Ernstmeiers an dritte, vierte und fünfte Adressaten heißt es lapidar, die Mittel seien „ausgezahlt“ und somit „weg“.
Dies gilt für die zweckgebundenen ausgezahlten Mittel zur Realisierung des stiftsgeschichtlichen Museums an den Herforder Geschichtsvereins zunächst einmal gleichermaßen.
Grund genug für mich, als Mitglied des Geschichtsvereins gestern den konkreten Vorschlag eingebracht zu haben, alle von Dieter Ernstmeier zu dessen Lebzeiten und qua Vermächtnis nach seinem Tode begünstigten Adressaten doch bitte zu einer verantwortlichen „Bestandsaufnahme“ aufzufordern und gemeinsam – gern unter der Federführung der von Dieter Ernstmeier eingesetzten Verantwortlichen der Stiftung – einen „Pool“ zu bilden, der, sofern erforderlich, die Arbeitsplätze der Unternehmen der Ernstmeier-Gruppe konsequent zu besichern hilft.
Parallel dazu stellt sich mir die Frage, wie sich die aktuellen Ratsbewerberinnen und -bewerber dazu stellen, in Herford endlich die einmalige Stiftsgeschichte zu zeigen. Wird der in 6 Wochen gewählte Rat für die Verwirklichung eintreten, um so zum Beispiel Zustifter zu gewinnen und Mittel – ganz gleich aus welchen auch überregionalen Töpfen – zu generieren?
Oder sieht man sich in Rat und Verwaltung weiter in der Rolle des „Zaungastes“ gegenüber einem verpflichteten Trägerverein?
Heinz-Günther Scheffer