Herford, 30. August 2008 Ausschussmitglieder haben versucht, im Sinne einer Entscheidung ‚Brücken zu bauen‘.
Natürlich hat der Bau- und Umweltausschuss das Bauvorhaben der moysig retail design gmbh in seiner Sitzung am Donnerstag nicht etwa abgelehnt. Vielmehr gab es im Einzelfall Klärungsbedarf, so dass eine Entscheidung lediglich vertagt wurde.
Sie könnte z.B. in Verbindung mit der kurzfristig anstehenden Sondersitzung zur Präsentation der Planung der ITG für das ehem. Kauhof-Areal erfolgen.
Hätte die Bauverwaltung die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses im Vorfeld der Sitzung entsprechend involviert, wäre eine Entscheidung sicher bereits am Donnerstag möglich gewesen.
zum Sachverhalt:
Der öffentliche(!) Teil der Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses sah zu TOP A.18 Bauangelegenheiten unter a) das Bauvorhaben „Anbau und Nutzungsänderung, Vilsendorfer Straße 62 (Bauvoranfrage)“ vor.
Vorgestellt wurde das von der Firma moysig retail design gmbh vorangefragte Bauvorhaben durch den derzeitigen städtischen Abteilungsleiter Dipl.-Ing. Ralf Marten Zoeller.
Die „Bauvoranfrage“ sieht sowohl eine Nutzungsänderung (Büronutzung) für das diesbezüglich auszubauen gewünschte Dachgeschoss der ehemaligen Schieder-Zentrale als auch die Errichtung eines Anbaus, bzw. eines abgesetzten Gebäudes vor. Darin, so die Antragsteller, sollen 10 private Krippenplätze und 20 Kindergartenplätze unter anderem für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der moysig retail design gmbh installiert werden.
In dem Zusammenhang ergeben sich mindestens zwei „Klippen“: Bei dem Gebäude handelt es sich zum einen um ein Baudenkmal. Zum anderen befindet sich das Grundstück „Vilsendorfer Straße 62“ im so genannten „Außenbereich„.
Was die erforderliche Genehmigung der Oberen Denkmalbehörde gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG) § 9 (1) b betrifft, so hieß es in der Sitzung, das Benehmen mit „Münster“ sei bereits hergestellt worden. Von dort sei – statt eines Anbaus – grundsätzlich die Genehmigungsfähigkeit eines abgesetzten Neubaus signalisiert worden.
Auch seitens der Dezernate 2 und 3 sehe man grundsätzliche die Möglichkeit der Zustimmung, so der Baudezernent. Das Bauvorhaben habe eigentlich bereits anlässlich der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25. August 2008 Gegenstand der Tagesordnung sein sollen.
All das unterstellt, bleibt in diesem Fall die Hürde „Außenbereich„. Dazu führte Stadtplanerin Dipl.-Ing. Hella Pauly den § 35 (4) 1. a) BauGB „das Bauvorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltswerter Bausubstanz“ an.
Angesichts der Fülle der „Sonderkriterien“ ergab sich für einige Mitglieder des in der Sitzung am Donnerstag erstmalig befassten Bau- und Umweltausschusses weiterer Beratungsbedarf, so dass Herbert Even (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) den Antrag auf Vertagung einer Entscheidung stellte.
Da der anwesende Vertreter der Bauherrenschaft deutlich machte, dass man bitte zumindest „grünes Licht“ für den Ausbau des Dachgeschosses benötige, schlug Heinz-Günther Scheffer (Liste 2004) vor, den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides („Bauvoranfrage“) zu „splitten“ und in jedem Fall bereits dem Ausbau des Dachgeschosses zuzustimmen. Dies sei möglich und müsse – in Abstimmung mit der Antragstellerin – nur entsprechend ausformuliert werden.
Dem mochte Baudezernent Dr. Peter Maria Böhm jedoch nicht folgen.
Vielmehr wurde dem Vertagungsantrag Herbert Evens entsprochen, der zuvor eine „Expertise“ gefordert hatte.
Heinz-Günther Scheffer