Ihren im 14-tägigen Rhythmus stattfindenden „Kommunalpolitischen Stammtisch“ nahm die unabhängige Ratspartei „Liste 2004 – Initiative für Herford“ aktuell zum Anlass, mit Bürgerinnen und Bürgern am Virchowplatz zu sprechen.
Im Quartier Ebertstraße, Bebelstraße, Virchowplatz, Virchowstraße und Sandbrede erfolgt seitens der Stadt Herford derzeit der Ausbau der halben Virchowstraße, des Virchowplatzes und der Ebertstraße.
Der geplante Ausbau hatte – nach den voran gegangenen Bürgerinformationen – im Vorfeld wiederholt den städtischen Bau- und Umweltausschuss beschäftigt.
Auf Seiten der Anliegerparteien – besonders der Anlieger am Virchowplatz – hatte es seinerzeit recht erhebliche Unzufriedenheiten sowohl bzgl. der geplanten Ausbauqualität als auch bzgl. der Heranziehung der Anlieger zu den Baukosten gegeben. Man werde ggf. vor Gericht ziehen, hatten einige Anliegerparteien Ausschuss und Verwaltung wissen lassen.
Grund genug für die Mitglieder der Ratspartei „Liste 2004“ – darunter die Mitglieder des Verkehrsausschusses und des Bau- und umweltausschusses Gesa Kunst und Heinz-Günther Scheffer – sich im Rahmen einer Begehung vor Ort von der Qualität und dem Fortschritt der laufenden Straßenbauarbeiten zu überzeugen.
In dem Zusammenhang kam es auch zu Gesprächen mit einigen Anliegerinnen und Anliegern. Daniel Brumberg, einer von sieben Anliegern des „Stichweges“, der ebenfalls den Straßennamen Virchowplatz trägt, zeigte noch einmal einige Punkte auf:
„Die Anlieger des Virchowplatzes wurden mit Vorausleistungsbescheid zur Zahlung unterschiedlicher Vorausleistungen mit einem Verteilerschlüssel von € 7,89 aufgefordert. Ursprünglich sollte der Verteilerschlüssel bei € 13,10 liegen. Diese doch enorme und auch erfreuliche Differenz basiert unter anderem darauf, dass die Hereinnahme einiger Flächen (zu breite Straßen, Parkplätze, Grünanlagen) in die Abrechnungseinheit ‚Virchowplatz‘ gegen die Satzung der Stadt Herford verstieß.“
„Ich empfehle den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses dringend, sich einmal mit der Satzung auseinander zu setzen, bevor man Anlieger mit überzogenen Beitragsprognosen verunsichert. Da der endgültige Heranziehungsbescheid jedoch durchaus noch höher ausfallen kann und die Festlegung der eigentlichen Abrechnungseinheit (Platz und Stichweg) aus unserer Sicht verwaltungsrechtlich mehr als fragwürdig ist, lassen wir die gesamte Baumaßnahme derzeit gerichtlich prüfen“ sagt Brumberg.
Bzgl. des Ausgangs des angestrengten und derzeit laufenden Verfahrens – so die Anlieger weiter – habe man sich bereits mit der örtlichen Presse bzgl. einer umfassenden Berichterstattung ins Benehmen gesetzt.